Allgemeine Geschäftsbedingungen der digimondo GmbH
Stand 02 / 2019
1. Gültigkeit der Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Angeboten zugrunde und gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB. Im Fall eines Widerspruches zwischen dieser Fassung und fremdsprachlichen Übersetzungen ist ausschließlich die deutsche Fassung verbindlich. Entgegenstehende, von diesen AGBs abweichende Bedingungen oder zusätzliche Bedingungen des Vertragspartners erkennt die digimondo GmbH nicht an. Sie gelten nur, wenn sich die digimondo GmbH schriftlich und ausdrücklich mit diesen oder mit Teilen dieser einverstanden erklärt hat.
2. Rangfolge
Für Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen gelten in nachstehender Rangfolge:
- die in dem Vertrag oder Angebot inkl. aller Anhänge aufgeführten Vertragsbedingungen sowie spezielle und allgemeine technische Bedingungen
- die ggf. bereits unterzeichnete Verschwiegenheitsvereinbarung (NDA)
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
3. Angebot
Das Angebot ist verbindlich soweit in den nachfolgenden Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart wird. Der Auftraggeber hat das Angebot auf etwaige Unstimmigkeiten zu überprüfen und etwaige Änderungen oder Ergänzungen anzugeben. Sofern er bis zur Auftragserteilung keine schriftlichen Einwendungen erhoben hat, erkennt der Auftraggeber die Richtigkeit der in den Angeboten enthaltenen Angaben an.
4. Bestellung
Bestellungen bedürfen der Schriftform. Die Schriftform ist auch gewahrt bei Übermittlung auf dem Wege der elektronischen Datenübertragung. Mündliche Nebenabreden zur Bestellung sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen.
5. Liefer-/ Leistungszeit
Die im Angebot angegebenen Termine der Lieferungen oder Leistungen wurden unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Informationen geplant und sind nicht als verbindlich anzusehen. Diese Termine werden nach Bestellung verbindlich abgestimmt.
Liefertermine und Fristen gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von beiden Vertragsparteien in Textform bestätigt wurden.
Darüber hinaus sind die vereinbarten Liefer-/ Leistungstermine nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände unmöglich gemacht werden, die die digimondo GmbH nicht zu vertreten hat. Die digimondo GmbH wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden kann.
Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nach, so verlängern sich Fristen und Termine um diesen Zeitraum. Die Rechte von der digimondo GmbH, die sich aus dem Verzug des Auftraggebers ergeben, bleiben hiervon unberührt.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der digimondo GmbH zum Leistungszeitpunkt alle erforderlichen Zugänge gewährt werden (Zugang zum Betriebsgelände, Zugang zur erforderlichen Hardware etc.) und die vom Auftraggeber gem. Angebot erforderlichen Zuarbeiten geleistet werden. Der Auftraggeber stellt einen Ansprechpartner zur Verfügung, der für Fragen im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung steht. Mehraufwende, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Termine schuldhaft versäumt, werden diesem in Rechnung gestellt.
6. Leistungsänderungen
Änderungen und Erweiterungen des Liefer-/ Leistungsumfanges sowie Mehrmengen, die sich bei der Ausführung als erforderlich erweisen, zeigt die digimondo GmbH dem Auftraggeber unverzüglich an. Ihre Durchführung erfolgt erst nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform.
Änderungswünsche des Auftraggebers wird die digimondo GmbH innerhalb von zehn Werktagen auf ihre möglichen Konsequenzen hin überprüfen und dem Auftraggeber das Ergebnis mitteilen. Entscheidet sich der Auftraggeber für die Durchführung der Änderungen, werden die Vertragsparteien den Vertrag entsprechend anpassen.
7. Mängelansprüche
Dem Auftraggeber stehen die gesetzlichen Mängelansprüche zu, soweit nicht in den nachfolgenden Bedingungen oder im Angebot etwas Abweichendes vereinbart wird.
Im Falle des Nacherfüllungsverlangens des Auftraggebers kann die digimondo GmbH nach eigener Wahl die Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache bzw. die Herstellung eines neuen Werkes vornehmen. Die Nacherfüllung erfolgt in Abstimmung der Vertragsparteien unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre.
8. Mängelrüge
Bei der Lieferung von Waren, die der Auftraggeber gemäß § 377 HGB untersuchen muss, beträgt die Frist zur Untersuchung und Rüge eines offenen Mangels der Ware 20 Werktage ab Entgegennahme der Lieferung. Die Rügefrist bei versteckten Mängeln beträgt zehn Werktage ab Entdeckung des Mangels.
9. Abnahme / Eigentums- und Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, nachdem die Lieferungen / Leistungen diesem am Erfüllungsort vertragsgemäß übergeben worden sind. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gefahrübergang.
Sofern eine Abnahme des Werkes erforderlich ist, ist diese schriftlich zu protokollieren.
10. Preise / Rechnungslegung
Die im Angebot dargestellten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise gelten ausschließlich für die im Angebot aufgeführten Positionen. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet.
Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, erfolgt die Rechnungslegung monatlich oder, sofern es sich um eine einmalige Leistung / Lieferung handelt, einmalig nach Erbringung der Leistung.
Die Übermittlung der Rechnung kann sowohl in Papierform als auch elektronisch erfolgen. Zahlungen sind in Euro zu leisten. Die Zahlung durch den Auftraggeber erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang.
Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist die digimondo GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Jede Vertragspartei ist berechtigt, einen anderen Zinsnachteil nachzuweisen. Soweit Kosten und Zinsen anfallen, ist digimondo GmbH berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Der Auftraggeber teilt der digimondo GmbH eine Postadresse sowie eine E-Mailadresse mit, an die die Rechnung zu senden ist.
11. Laufzeit, Kündigung und Rücktritt
Der Vertrag hat die im Angebot festgelegte initiale Laufzeit und verlängert sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der aktuellen Laufzeit schriftlich kündigt oder eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei wiederholt und trotz Abmahnung der anderen Vertragspartei schuldhaft ihre Vertragspflichten verletzt.
Der Auftraggeber ist zum Rücktritt vom Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt. Es sei denn, das Hindernis ist von vorübergehender Natur und die Verschiebung des Termins ist dem Auftraggeber zumutbar.
Bestehen dauerhaft Hindernisse, die die Vertragserfüllung durch die digimondo GmbH unmöglich machen, ist die digimondo GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Kündigungen bedürfen der Schriftform. Sie haben unter Angabe des maßgeblichen Kündigungsgrundes zu erfolgen.
12. Nutzungs- und Schutzrechte
Der Auftraggeber darf den Vertragsgegenstand in seinem Unternehmen für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vereinbarten Umfang nutzen.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind alle übergebenen Unterlagen sowie entliehene Gegenstände (z.B. Gateways) an die digimondo GmbH zurückzugeben, bestehende Lizenzen verlieren ihre Gültigkeit. Der Rückbau von durch die digimondo GmbH errichteten Anlagen auf dem Gelände des Auftraggebers ist nicht Vertragsbestandteil.
13. Geheimhaltung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich gemacht werden, uneingeschränkt vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu verwenden. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, die als solche bezeichnet oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Dies sind u.a. sämtliche Erfindungen, Ideen, Know-how, Geschäftspläne, Geschäftsgeheimnisse, Technologien, Formulierungen, Produkte, Preise, Kosten, Muster, Prozesse, Verfahren, Spezifikationen, Anwendungen, technischen und statistischen Daten, Betriebs-, Fertigungs-, Marketing-, Einkaufs-, Merchandising-, Verkaufs- und Geschäftspläne, Finanz- und Rechnungslegungsinformationen und -aufzeichnungen sowie Informationen in Bezug auf Kunden, Lieferanten, Distributoren und sonstige Personen und Rechtsträger, mit denen die offenlegende Partei oder deren Repräsentanten in Geschäftsbeziehung stehen. Ferner fallen darunter sämtliche von der empfangenden Partei oder deren Repräsentanten (oder auf ihr Verlangen oder in ihrem Namen von Dritten) erstellten Analysen, Zusammenstellungen, Studien, Konten oder sonstigen Dokumente, die Teile solcher Informationen enthalten oder widerspiegeln, sowie sämtliche Kopien der vorgenannten Unterlagen.
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die dem Auftraggeber bei Empfang bereits nachweislich bekannt waren oder von denen er anderweitig Kenntnis (z. B. von Dritten ohne Vorbehalt der Vertraulichkeit oder durch eigene Bemühungen) erlangt hat. Diese im vorhergehenden Satz genannte Ausnahme gilt jedoch nicht für personenbezogene Daten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, nur solchen Mitarbeitern sowie Nachunternehmern und Lieferanten Zugang zu vertraulichen Informationen von der digimondo GmbH zu gewähren, die mit der Vertragsumsetzung betraut sind und sich in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Die Weitergabe der Verpflichtung ist auf Verlangen nachzuweisen.
Alle übergebenen Informationen bleiben Eigentum der digimondo GmbH. Gleiches gilt für angefertigte Kopien. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers an den Informationen, Kopien oder Datenträgern besteht nicht.
Die übergebenen Informationen sind nach Durchführung des Vertrages auf Verlangen der digimondo GmbH oder spätestens nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche vollständig, unaufgefordert an die digimondo GmbH zurückzugeben oder nach deren Wahl zu vernichten. Es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungsfristen stehen dem entgegen.
Die digimondo GmbH kann ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber seinen Pflichten gemäß diesem Abschnitt „Geheimhaltung“ innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommt.
Sofern die Vertragsparteien vor Zustandekommen dieses Vertrags eine Verschwiegenheitserklärung geschlossen haben, gelten die dort getroffenen Regelungen entsprechend fort.
14. Datenschutz und Datensicherheit
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz (z. B. Bundesdatenschutzgesetz, Telekommunikationsgesetz) zu beachten sowie ihre Einhaltung zu gewährleisten.
Die Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) obliegt dem Auftraggeber.
Verkehrs- und Nutzungsdaten des Auftraggebers können von der digimondo GmbH zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung in einem EDV System gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden von der digimondo GmbH spätestens sechs Monate nach Versendung der Rechnung gelöscht. Daten, die nicht für die Abrechnung erforderlich sind, werden bereits zuvor gelöscht, sofern sie nicht zu gesetzlich vorgesehenen Zwecken erforderlich sind.
15. Haftung
Die Vertragsparteien haften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche – gleich aus welchen Rechtsgründen – sowie der Ersatz von Schäden jeder Art und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand entstanden sind (z.B. Nutzungs- und Produktionsausfall, entgangener Gewinn oder andere Folgeschäden).
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit einer Vertragspartei oder ihrer Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften die Vertragsparteien – außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluss gilt auch dann nicht, wenn die Vertragsparteien oder ihre Erfüllungsgehilfen durch eine schuldhafte Pflichtverletzung Schäden an den Rechtsgütern Leben, Körper und Gesundheit verursacht haben.
Eine darüberhinausgehende gesetzlich zwingende Haftung der digimondo GmbH wie beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
16. Veröffentlichung / Werbung
Eine Auswertung oder Bekanntgabe der zwischen den Vertragsparteien bestehenden Geschäftsbeziehungen in Veröffentlichungen oder zu Werbezwecken ist nur mit der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei in Textform zulässig.
17. Rechtswahl
Der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebende Streitigkeiten bei Verträgen mit Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches ist Hamburg.
18. Vertragssprache / Anwendbares Recht
Die Vertragssprache ist entweder Deutsch oder Englisch. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Hat der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland, wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) vereinbart. Handelsübliche Klauseln sind nach den jeweiligen gültigen Incoterms - ICC, Paris, auszulegen.
19. Schlussbestimmungen
Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anpassungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. E-Mails genügen der Schriftform im Sinne dieser AGB bzw. der auf ihrer Basis geschlossenen Einzelverträge sofern es sich um Bestellungen, Vertragsbestätigungen und Terminvereinbarungen handelt.
Sollte eine der Bestimmungen des vorliegenden Vertrages ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit, Rechtswirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die betreffende ungültige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung gilt dann als durch eine rechtsgültige, rechtswirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die der wirtschaftlichen Absicht und dem Zweck der jeweiligen ungültigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung in Bezug auf Vertragsgegenstand, betragsmäßige Höhe, Zeit, Ort und Umfang am nächsten kommt. Das vorstehende gilt entsprechend für etwaige Vertragslücken.